
Votum im Nationalrat zum ZGB. Kinderschutz
Dienstag, 26. April 2016Rickli Natalie Simone (V, ZH):
Frau Bundesrätin, die Sorge um die Kinder teilen alle hier im Saal. Ich war ursprünglich für die Motion. Nach eingehender Prüfung dieser Vorlage bin ich aber der Überzeugung, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen ausreichen. Sie sagen, die Leute, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, könnten nur tätig werden, wenn eine Straftat vorliege. Sie haben sicher Kenntnis von Artikel 219 StGB, "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht". Absatz 1 dieses Artikels lautet: "Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer minderjährigen Person verletzt oder vernachlässigt und sie dadurch in ihrer körperlichen oder seelischen Entwicklung gefährdet, wird ... bestraft." Diese Bestimmung würde auch das Verhalten jener Leute abdecken, die dem Berufsgeheimnis unterstehen, weil die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ja bereits eine Straftat ist. Insofern sticht Ihr Argument nicht, das Sie vorhin vorgebracht haben. Sind Sie mit mir dieser Meinung?
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