
Fragestunde im Nationalrat: Staatsanwälte verhindern Ausschaffungen (1)
Montag, 28. Mai 2018Im Ausführungsgesetz zur Ausschaffungs-Initiative (Art. 66a StGB) ist festgehalten, dass die Gerichte für die Landesverweisungen von kriminellen Ausländern zuständig sind. In verschiedenen Kantonen entscheiden darüber aber die Staatsanwaltschaften, indem sie die sogenannte "Härtefallklausel" direkt anwenden.
- Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass dafür die Gerichte zuständig sein sollten?
- In welchen Kantonen entscheiden die Staatsanwälte anstatt die Gerichte?
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