
Frage: Monitoring zur Ausschaffungspraxis ab dem 1. Oktober 2016 (Vollzugsstatistik)
Dienstag, 29. November 2016Das neue Ausschaffungsrecht ist seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft.
Ist sichergestellt, dass die Kantone ab sofort die nötigen Daten erfassen, damit das SEM im Rahmen der Vollzugsstatistik (Mo. 13.3455) ab 2017 jährlich über die Ausschaffungspraxis informieren kann?
Werden folgende Kennzahlen erfasst:
- Angeordnete/Durchgeführte Ausweisungen?
- Gründe bei Nicht-Ausweisung?
- Dauer der Landesverweisung?
- Nicht-Anordnung einer Landesverweisung mit Begründung (Art. 66a Abs. 2 StGB, sog. Härtefälle)?
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